Psychosomatik Praxis
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Psychotherapie - neues Anordnungsmodell


Die neue Regelung besagt, dass eine Psychotherapie von einem Arzt angeordnet wird und dann von einem selbstständigen Psychologen oder selbstständigen Psychologin eigenständig und eigenverantwortlich durchgeführt wird.

Neu wird ab dem 1. Juli 2022 in der Schweiz diese Leistungen der Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen direkt aus der obligatorischen Grundversicherung der Krankenversicherer bezahlt.

Die Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen müssen über eine eigenverantwortliche  Praxis-Bewilligung vom entsprechenden Kanton verfügen und sind bei ihrer Arbeit selbstständig. Sie arbeiten in eigenen Praxisräumen.

Die neue Regelung bestimmt zudem, dass eine Einschränkung auf maximal 15 Sitzungen der psychologischen Psychotherapie pro ärztliche Anordnung erlaubt sind.  

Zudem braucht es einer Kostengutsprache des Versicherers bei einer Weiterführung der Psychotherapie nach 30 Sitzungen. Die Beantragung der Kostengutsprache erfolgt durch den anordnenden Arzt oder die anordnende Ärztin, wobei eine Fallbeurteilung durch einen Facharzt oder eine Fachärztin mit einem Weiterbildungstitel in Psychiatrie und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie erforderlich ist.